Halloween 2020

Bald ist wieder Halloween und immer mehr Kinder und Erwachsene freuen sich auf diese aussergewöhnlich, schaurige Nacht. 

Wäre da nicht dieses „gruselige“ Corona-Virus.

Wie soll man damit umgehen? Durchführen oder lieber bleiben lassen?
Bis jetzt (25.10.2020) gibt es keine offizielle Stellungnahme von Kanton oder Bund zu Halloween und daher haben wir für euch weiter gesucht.
Die Webseite von der Schweizer Illustrierten sagt dazu:

Umzug nicht verboten
Laut GDK ist der Umzug nicht verboten.
«Die neuen Massnahmen des Bundes zeigen: Man möchte das soziale Leben nicht komplett unterbinden. Ganz besonders nicht das der Kinder. Es braucht aber gesunden Menschenverstand. Es sollten sich keine grossen Gruppen zusammenfinden. Und Distanz halten ist wichtig.» Auch sollten sich die Menschen, die klingelnden Kindern etwas aushändigen möchten, überlegen, wie sie dies Corona-konform tun können. «Man kann ja beispielsweise die Süssigkeiten vor der Schwelle hinlegen.»

Aus infektiologischer Sicht ist der Umzug nicht ratsam
Infektiologe Christoph Fux vom Kantonsspital Aargau rät Eltern.
«In der aktuellen Situation macht es Null Sinn, ohne zwingenden Grund von Haus zu Haus zu gehen, seine Nasensekrete auf Türklinken und Klingeln zu verteilen, in offene Türen zu singen oder zu schreien im Versuch zu beweisen, dass Kinder doch Aerosole produzieren können. Bleiben Sie zu Hause und spielen Sie mit Ihren Kindern Eile mit Weile statt Trick or Treat.»

Für viele Kinder ist Halloween ein grosses Erlebnis. Und da es immer verschiedene Sichtweisen gibt, gehen wir davon aus, dass auch dieses Jahr einige Kinder an Halloween unterwegs sein werden. Gemeinsam können wir jedoch alle mithelfen, der Verbreitung des Virus etwas entgegen zu setzen:

Halloween Spielregeln 2020

Wichtigste Regel!
Es gelten die Massnahmen, die am Halloweenabend von Bund und Kanton vorgegeben sind. Das kann sich bis Samstag nochmal ändern!

Ansonsten gilt bei uns im Dorf wie im letzten Jahr:

  • Wer Süssigkeiten verteilen will – stellt einen Kürbis mit Licht raus.
  • Die Kinder klingeln nur da, wo ein Kürbis mit Licht brennt.

Wir haben weitere Regeln in Form eines einfachen Schutzkonzepts zusammengetragen, welche wir allen Teilnehmenden ans Herz legen: 

  • Symptome
    Wer hustet oder Schnupfen hat, verzichtet auf Halloween.
    Man geht nicht von Tür zu Tür und stellt auch keinen Kürbis mit Licht raus
  • Anzahl
    Die Gruppengrössen werden möglichst klein gehalten.
    Die vom Bund oder Kanton vorgegebene Anzahl Personen (inkl. Kinder) darf nicht überschritten werden. 
  • Abstand
    Die Gastgeber sollen eine Maske tragen und genügend Abstand halten.
    Zwischen den Gruppen und Einzelpersonen soll Abstand gehalten werden
  • Süssigkeiten verteilen
    Die Süssigkeiten sollten so wenig wie möglich berührt werden. Dies gilt für Kinder, als auch für Gastgeber.
    Idealerweise schöpfen die Gastgeber die Süssigkeiten mit einer Suppenkelle oder es werden kleine Taschen vorbereitet, die z.B. auf einem Tablett gereicht werden.
  • Arten von Süssigkeiten
    Es werden keine offenen, selbstgebackenen oder selbstgemachten Süssigkeiten oder Getränke verteilt. Nur verpackte Süssigkeiten.
  • Eigene Tüte
    Jedes Kind hat eine eigene Tüte. Süssigkeiten werden untereinander nicht geteilt oder ausgetauscht.
  • Süssigkeiten in die Quarantäne (wohl die schwierigste Regel)
    Am besten werden die Süssigkeiten nicht gleich gegessen, sondern ein paar Tage zur Seite gelegt.

Alternativen