Kinderfasnacht 2020 findet statt!

Die Kinderfasnacht von Morgen Samstag 29.02.2020 findet statt.

Aufgrund der heutigen Pressemitteilung des Bundes haben wir abgeklärt, ob die Kinderfasnacht von morgen stattfinden darf. Im Kanton Aargau braucht es dazu die Genehmigung der Kantonsärztin:

Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung im Kanton Aargau mit zwischen 150 und 999 Personen Vor der Durchführung einer Veranstaltung im Kanton Aargau mit zwischen 150 und 999 Personen ist gestützt auf Art. 40 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 lit. h Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (VV EpiG) das folgende Formular auszufüllen. Erst nach Genehmigung durch die Kantonsärztin darf die Veranstaltung durchgeführt werden.

Wir freuen uns sehr, dass wir die Genehmigung erhalten haben.
Somit steht einem grossartigen Event nichts mehr im Weg!!

Nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen:

  • Kranke Personen
  • Personen, welche Symptome für das Coronavirus aufweisen. Die häufigsten Symptome
    für eine Ansteckung mit dem Coronavirus sind Fieber, Husten und Atembeschwerden.
    Diese Symptome können unterschiedlich schwer sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen, wie eine Lungenentzündung. Einige Erkrankte haben auch Probleme mit der Verdauung oder den Augen (Bindehautentzündung).
    DEPARTEMENT
    GESUNDHEIT UND SOZIALES
    Abteilung Gesundheit
    Kantonsärztlicher Dienst
  • Personen, welche innerhalb der letzten 14 Tage ein betroffenes Gebiet (gemäss BAG)
    Link: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus bereist haben.

WICHTIG!!!
Bitte haltet Euch an die Hygieneregeln des Bundes:
Coronavirus Informationen auf der Seite des BAG

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